“Realistische Verkehrsplanung anstelle falscher Versprechungen”

Das Verkehrsministerium hat den Entwurf des Maßnahmenplans Landesstraßen zum Generalverkehrsplan (GVP) vorgelegt – Vier Landesstraßen im Ortenaukreis sollen ausgebaut werden

„Mit dem vom Verkehrsministerium vorgelegten Entwurf des Maßnahmenplans Landesstraßen zum Generalverkehrsplan hält nun auch beim Landesstraßenbau eine realistische Betrachtung der Wirklichkeit Einzug“, freut sich Thomas Marwein, Mitglied des Verkehrsausschusses der Landtagsfraktion GRÜNE. Aus dem Ortenaukreis sind mit dem Ausbau der L 86a zwischen Waldulm und Kappelrodeck, der L 87 bei  Furschenbach, der L 94 in Unterharmersbach und der L 99 zwischen Schutterwald-Höfen und Dundenheim vier Projekte in der Liste aufgenommen. Die Kosten betragen rund 5,5 Millionen Euro. „Das letzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen“, so Marwein. Ich werde mich dafür einsetzen, dass auch andere dringende Maßnahmen im Ortenaukreis überprüft werden.“

Die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur stand immer wieder auf der Tagesordnung des Verkehrsausschusses. Im Generalverkehrsplan (GVP) aus dem Jahre 2010 waren insgesamt 734 Aus- und Neubaumaßnahmen bei Landesstraßen mit einem Kostenvolumen von rund 2,5 Milliarden Euro angemeldet. Marwein: „Eine Umsetzung all dieser Maßnahmen ist völlig illusorisch. Ich freue mich, dass die Landesregierung sich dieses schwierigen Themas angenommen hat. Anhand sachlicher Kriterien ergibt sich nun eine Liste derjenigen Straßenprojekte, die dringend angegangen werden müssen.“

Der vorgelegte Entwurf ist vorläufig. Bis zum 30. September 2012 gibt es ein Anhörungsverfahren, in dem die betroffenen Kommunen Ergänzungsvorschläge einbringen können. Anschließend wird das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur eine endgültige Liste vorlegen.

Mit der vorgelegten Liste wissen die Kommunen nun, woran sie sind. Marwein: „Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hat es stets vorgezogen alles auf einmal zu versprechen, ohne irgendeine Finanzierungsperspektive aufzuzeigen. Wir sagen nun, was mit den verfügbaren Mitteln vermutlich realisiert werden kann und legen damit die Karten auf den Tisch. Klar ist dabei, dass der Erhalt des Landesstraßennetzes Vorrang hat. Dort, wo ein Ausbau zeitnah nicht möglich ist, setzen wir auf umfassende Sanierung“.

Das Verkehrsministerium ist mit der Vorlage des Maßnahmenplanentwurfs einer Berichtspflicht gegenüber dem Landtag nachgekommen und wird im September eine öffentliche Anhörung zum Plan durchführen. „Die Priorisierung der Landesstraßen ist nach der Priorisierung der Bundesstraßen der nächste Schritt für eine ehrliche und transparente Verkehrspolitik“, sagt Marwein. Die betroffenen Kommunen, aber auch die Fraktionen haben die Möglichkeit, sich zum Verfahren und den Listen zu äußern. „Starke Kriterien bei den Neubaumaßnahmen, die die Entlastung der Menschen und die Umweltverträglichkeit des Bauvorhabens abbilden, sind uns GRÜNEN dabei besonders wichtig“, so Marwein abschließend.

Download PM_Marwein_Priorisierung_Landesstrassen

Zur Info:

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat alle Anmeldungen geprüft, nach Kriterien bewertet und die Ausbaumaßnahmen in drei Gruppen unterteilt.

–        Gruppe 1: Maßnahmen, bei denen die Mängel der bestehenden Trasse so groß sind, dass ein Ausbau dringend erforderlich ist.

–        Gruppe 2: Maßnahmen, deren Ausbau zurückgestellt werden kann und die zunächst saniert werden sollen.

–        Gruppe 3: Maßnahmen, die nicht ausgebaut werden müssen und die saniert werden sollen.

Um einschätzen zu können, ob ein Ausbau dringend erforderlich ist, wurde die jeweils angemeldete Maßnahme einer Mängelanalyse unterzogen. Hier spielten Kriterien wie der Zustands-, Sicherheits- sowie der Belastungs- und Umweltwert eine wichtige Rolle. Bei Neubauprojekten flossen Kriterien wie Kosten, Flächenverbrauch, die Entlastung der Menschen sowie die Ökologie in die Bewertung mit ein.

Durch die Zurückstellung eines Ausbaus oder den dauerhaften Verzicht auf einen Ausbau wird das  Kostenvolumen der angemeldeten Maßnahmen um 550 Mio. Euro auf knapp zwei Milliarden Euro gesenkt. Maßnahmen der laufenden Bauprogramme werden unabhängig von der Priorisierung umgesetzt. Neubeginne aus dem Maßnahmenplan sind damit voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2015 möglich.

Die Aufnahme in den Maßnahmenplan stellt jedoch keine Zusage auf Realisierung dar. Insbesondere bei den planerisch noch nicht weit fortgeschrittenen Neubauprojekten können im Verfahren Erkenntnisse gewonnen werden, die zu einer veränderten Einschätzung der Priorität führen. Auch im Hinblick auf die Laufzeit des Maßnahmenplans können sich bei Einzelfallbetrachtungen veränderte Prioritätensetzungen ergeben.